top of page

Erstorientierungskurse als Alternative zu Integrationskursen?

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Nachdem die Integrationskurse in Deutschland weiter für Asylsuchende und Geduldete verschlossen bleiben, bleibt vielen afrikanischen Geflüchteten nur das Absolvieren eines Erstorientierungskurs.


Drei Afrikaner im EOK (Symbolbild) © Stanley Masinde, Unsplash
Drei Afrikaner im EOK (Symbolbild) © Stanley Masinde, Unsplash

Seit vergangenem Februar konnten in Deutschland Integrationskurse nicht mehr von Freiwilligen belegt werden. Seit dem 1. August wurde diese Regelung für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für EU-Staatsbürger*innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen unter Vorbehalt wieder aufgehoben. Afrikanische Schutzsuchende, die sich als Asylsuchende oder Geduldete in Deutschland aufhalten, profitieren von der Lockerung nicht. Ihnen bleibt nur, sich für einen Erstorientierungskurs (EOK) anzumelden. Die Erstorientierungskurse werden kostenlos angeboten und erfolgen auf freiwilliger Basis.


Ein Erstorientierungskurs vermittelt basale Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie werden benötigt, um sich nach der Ankunft in Deutschland zurechtzufinden. Als relativ niedrigschwelliges Angebot werden EOKs in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende oder an lokalen Volkshochschulen abgehalten. Die Dozent*innen suchen aus einem Spektrum an Modulen fünf Module aus, die für die Kursbesucher*innen passend sind. Dazu gehören Themen wie Arbeit, Einkaufen und Mediennutzung. Verpflichtend ist hingegen das sechste und letzte Modul „Werte und Zusammenleben“. Ein Erstorientierungskurs besteht in der Regel aus 300 Lerneinheiten von je 45 Minuten Dauer. Bei Vollzeit kann er also in ungefähr drei Monaten absolviert werden. Die EOKs werden durch Exkursionen zu Bibliotheken, Behörden und Märkten ergänzt.


Um an einem EOK teilzunehmen reicht es laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus, sich an einen der Träger wie Gemeinschaftsunterkünfte oder Volkshochschulen zu wenden. Informationen werden aber auch von Sozialarbeiter*innen, die Ausländerbehörde oder die Webseite des BAMF vermittelt.

bottom of page